Am 1. Jänner 2014 ist die Reform der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Kraft getreten – nach allgemeiner und wie ich meine zutreffender Einschätzung eine Jahrhundertreform, die den tiefgreifendsten Einschnitt in das österreichische Rechtsschutzsystem seit Bestehen der Bundesverfassung mit sich gebracht hat.