Liegt ein „voller“ Einspruch vor und geht die Behörde zu Unrecht von einem Einspruch nur gegen die Strafhöhe aus, hat das VwG das Straferkenntnis zu beheben
Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2018/29ZVG 2018, 134 Heft 2 v. 1.4.2018