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BFG: (Verlängerte) Verjährungsfrist bei Verwaltungsübertretungen betreffend Landes- und Gemeindeabgaben sachlich nicht gerechtfertigt

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2018/21ZVG 2018, 115 Heft 2 v. 1.4.2018

§ 24 Abs 1 BFGG, § 43 Abs 1 VwGVG

Es verstößt gegen den Gleichheitssatz, für das Verfahren in Verwaltungsstrafsachen betreffend Landes- und Gemeindeabgaben eine – von § 43 Abs 1 VwGVG abweichende – Verjährungs- und Entscheidungsfrist von 24 Monaten vorzusehen.

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