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Editorial

EditorialKatharina Pabel , Michael MayrhoferZVG 2018, 89 Heft 2 v. 1.4.2018

Deregulierung, Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung sind ein Thema, das derzeit von besonderer Aktualität ist. Am 27. April 2018 hat die Bundesregierung den Entwurf des 2. Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetzes – 2. BRBG vorgelegt und das Begutachtungsverfahren eingeleitet (bis 1 Juni 2018). Ziel dieses Gesetzes ist es, gegenstandslos gewordene Rechtsvorschriften außer Kraft zu setzen. Rechtstechnisch ist vorgesehen, dass alle (einfachen) Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und noch als Bundesrecht in Geltung stehen, mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft treten, sofern sie nicht in der Anlage zum 2. BRBG aufgezählt sind. Bundesverfassungsgesetze sind vom Anwendungsbereich des 2. BRBG ausgenommen. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums fallen etwa 5000 Rechtsvorschriften in den Anwendungsbereich des Gesetzes, von denen etwa die Hälfte außer Kraft treten soll.

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