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Das Böllerschießen stellt auch im Rahmen des Brauches „Hochzeitsschießen“ eine ungebührliche Lärmerregung iSd § 1 Abs 1 Stmk Landessicherheitsgesetz dar

Judikatur - MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2018/17ZVG 2018, 71 Heft 1 v. 1.2.2018

§ 1 Abs 1 Stmk LandessicherheitsG, § 4 Abs 1 Stmk LandessicherheitsG

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