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Eine Tat als Verwaltungsübertretung ist nur dann strafbar, wenn sie nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Strafgerichte fallenden strafbaren Handlung bildet

Judikatur - MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2017/95ZVG 2017, 536 Heft 6 v. 1.12.2017

§ 82 Abs 1 SPG, § 1 Abs 1 Z 1 WLSG, § 1 Abs 1 Z 2 WLSG, § 22 Abs 1 VStG, § 115 StGB

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