Art 116 Abs 1 B-VG, Art 118 Abs 2 B-VG, Art 118 Abs 3 B-VG, BVG über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden Art 3
Das BVG über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden ist nicht als (entgegen Art 44 Abs 3 B-VG ohne Volksabstimmung beschlossene) Gesamtänderung der Bundesverfassung zu qualifizieren.