Eine Tat als Verwaltungsübertretung ist nur dann strafbar, wenn sie nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Strafgerichte fallenden strafbaren Handlung bildet
Judikatur - MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2017/95ZVG 2017, 536 Heft 6 v. 1.12.2017