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Keine Einhebung eines „Unkostenbeitrags“ für Repetitorien an öffentlichen Universitäten ohne gesetzliche Grundlage

Judikatur - MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2017/62ZVG 2017, 362 Heft 4 v. 1.8.2017

Art 81c Abs 1 B-VG

Weder Art 81c Abs 1 B-VG noch das UG bietet eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung eines Kostenbeitrages für Lehrveranstaltungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Regelstudium an einer öffentlichen Universität stehen.

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