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Unterlassung (bzw verspätete Nachholung) einer Meldeverpflichtung an die FMA betreffend einen Aktienkauf; Kontrollsystem

Judikatur - MaterienrechtWirtschaftsrechtZVG-Slg 2017/27ZVG 2017, 217 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 48 Abs 1 Z 2 Fall 2 BörseG, § 48a Abs 1 Z 8 BörseG, § 48a Abs 1 Z 9 BörseG, § 48d Abs 4 Z 2 BörseG

Detaillierte Ausführungen zu den Anforderungen, deren Erfüllung Voraussetzung für das Vorliegen eines wirksamen/effizienten Regel- und Kontrollsystem ist.

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