§ 4 BStG 1971, § 7 BStG 1971, § 7a BStG 1971, § 24 UVP-G 2000, § 24f UVP-G 2000
Wird zum Schutz der Nachbarn einer projektierten Bundesstraße vor Belästigungen im Verordnungsweg ein System von Grenzwerten vorgesehen, so steht dies mit dem BStG 1971 nicht im Widerspruch. Diese Grenzwerte stellen Mindeststandards dar; ob und inwieweit lärmschutztechnische Maßnahmen geboten sind, ist im Genehmigungsverfahren zu entscheiden.