Nach nunmehr mehr als tausend Tagen Rechtsschutzgewährleistung durch die Verwaltungsgerichte erster Instanz bietet es sich aus der Sicht eines Vertreters der Verwaltungsgerichte an, eine Bilanz gleichsam von „innen heraus“ zu ziehen. Mit anderen Worten: Realisierten sich die im Vorfeld formulierten Erwartungshaltungen? Stimmen Theorie und Praxis überein? Und bietet das gegenwärtige Normenwerk auch für die Verwaltungsgerichte erster Instanz taugliche Instrumente, um ihrer Rolle gerecht zu werden?