Mit 1. Jänner 2014 wurde österreichweit die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt und der verwaltungsinterne Instanzenzug weitgehend abgeschafft. Im Folgenden werden die bisherigen Erfahrungen der Verwaltung mit der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit dargestellt und die damit verbundenen Herausforderungen beleuchtet.