Die Vorgaben für die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit – AVG und VStG als Grundlage des Verfahrensrechts der Verwaltungsgerichte, Verfahrensbeschleunigung, Bürgernähe und Entlastung des VwGH – und ihre Umsetzung werden im Lichte der bisherigen Rechtsprechung von VwGH und VfGH dargestellt. Daran anschließend erfolgt eine erste Analyse der Rollenfindung des VwG, des VwGH und des VfGH im neuen System.