Ausgehend von einer prägnanten Charakterisierung der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit wird die fortschreitende Durchdringung der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen durch das EU-Recht, und zwar insbesondere auch im Hinblick auf die Standards der Verwaltungsgerichtsbarkeit, herausgearbeitet. Dabei wird die Mehrebenenproblematik in vertikaler und horizontaler Hinsicht behandelt.