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„Sache“ des Beschwerdeverfahrens ist bei Abweisung des Antrags auf Bescheidzustellung nur die Frage der Parteistellung, welche hinsichtlich des Feststellungsverfahrens nach § 24 Abs 3 Oö NSchG 2001 zu klären ist

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2016/85ZVG 2016, 349 Heft 4 v. 1.7.2016

§ 8 AVG, § 27 VwGVG, § 24 Abs 3 Oö NSchG 2001

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