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Die Pflege von psychisch Kranken befreit nicht von der Verpflichtung des Nachweises über ausreichende Deutschkenntnisse

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2016/84ZVG 2016, 346 Heft 4 v. 1.7.2016

§ 10f StbG, § 11a StbG, § 19 StbG, § 31 FPG

Für die Beurteilung der Ausnahmebestimmung des § 10a Abs 2 Z 3 StbG ist die Rsp des VwGH zu § 14a Abs 5 Z 2 NAG heranzuziehen. Demnach ist eine analoge Anwendung entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut der Bestimmung auf Fremde, die psychisch Kranke pflegen, nicht möglich.

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