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Durch die Verhängung einer neuerlichen Strafe tritt die Tilgung der Freiheitsstrafen wegen Vorsatztaten (noch) nicht ein

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2016/83ZVG 2016, 344 Heft 4 v. 1.7.2016

§ 10 Abs 2 Z 1 StbG, § 4 TilgG

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