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Verwaltungsgerichtsbarkeit und aktuelle Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung

EditorialWolfgang BergerZVG 2016, 285 Heft 4 v. 1.7.2016

Nachbarn müssen nach der Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 16. April 2015, C-570/13 , Karoline Gruber, die Möglichkeit haben, die Entscheidung der UVP-Behörde, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, „im Rahmen eines gegen sie oder gegen einen späteren Genehmigungsbescheid eingelegten Rechtsbehelfs anzufechten“.11Siehe zuletzt VwGH 18.5.2016, Ro 2015/04/0026 mwN.

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