Zur Beurteilung, ob eine − beabsichtigte − selbständige Tätigkeit zur Stellung als „Schlüsselkraft“ führt, ist der gesamtwirtschaftliche Nutzen der Erwerbstätigkeit maßgeblich
Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2016/64ZVG 2016, 264 Heft 3 v. 1.5.2016