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Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten infolge strafgerichtlicher Verurteilung wegen eines Verbrechens verfassungskonform

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2016/62ZVG 2016, 260 Heft 3 v. 1.5.2016

§ 8 Abs 3a AsylG 2005, § 9 Abs 2 Z 3 AsylG 2005

Es liegt im rechtspolitischen Ermessen des Gesetzgebers, zur Konkretisierung des Begriffs „schwere Straftat“ (Art 17 Abs 1 lit b StatusRL) an die der österreichischen Rechtsordnung zugrunde liegende Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen anzuknüpfen.

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