§ 136 Abs 2 B-VG, § 22 Abs 12 AsylG 2005, § 7 Abs 4 VwGVG
Die von § 7 Abs 4 VwGVG abweichende Bestimmung einer einwöchigen Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen zurückweisende Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ist zur Regelung des Gegenstandes nicht „erforderlich“.