§ 7 Abs 3 VwGVG, § 26 Abs 2 VwGG
Da die von den VwG hinsichtlich der Möglichkeit der Beschwerdeerhebung vor Bescheidzustellung anzuwendende Norm, nämlich § 7 Abs 3 VwGVG, eine Nachbildung
Seite 222
§ 7 Abs 3 VwGVG, § 26 Abs 2 VwGG
Da die von den VwG hinsichtlich der Möglichkeit der Beschwerdeerhebung vor Bescheidzustellung anzuwendende Norm, nämlich § 7 Abs 3 VwGVG, eine Nachbildung
Seite 222