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20 Monate Verwaltungsgerichtsbarkeit neu

AufsätzeMeinrad HandstangerZVG 2015, 679 Heft 8 v. 1.12.2015

Ausgehend von der Einrichtung der Verwaltungsgerichte (VwG) führt die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 201211BGBl I Nr 2012/51. zu einer beachtlichen Änderung im System des Verwaltungsrechtsschutzes und damit auch im Verfahren vor dem VwGH. Seit dem Umstellungstermin – dem 1. Jänner 201422Vgl näher Art 151 Abs 51 B-VG. – sind nur rund 20 Monate vergangen. Ein Zeitraum, der für die Institutionalisierung eines neuen Rechtschutzsystems nicht ausreicht, um die erforderlichen juristischen Routinen umfassend zu entwickeln.

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