Ausgehend von der Einrichtung der Verwaltungsgerichte (VwG) führt die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 20121 zu einer beachtlichen Änderung im System des Verwaltungsrechtsschutzes und damit auch im Verfahren vor dem VwGH. Seit dem Umstellungstermin – dem 1. Jänner 20142 – sind nur rund 20 Monate vergangen. Ein Zeitraum, der für die Institutionalisierung eines neuen Rechtschutzsystems nicht ausreicht, um die erforderlichen juristischen Routinen umfassend zu entwickeln.