Der VfGH entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte des Bundes und der Länder; er ist auch berufen, auf Antrag dieser Gerichte über Verfassungswidrigkeit genereller Normen zu erkennen. Beide Arten von Verfahren haben dem VfGH bereits mehrmals Gelegenheit gegeben, die reformierte Verwaltungsgerichtsbarkeit unter verschiedenen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu beleuchten.