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Akteneinsicht: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 21 Abs 2 VwGVG

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2015/121ZVG 2015, 513 Heft 6 v. 1.10.2015

EMRK Art 6 Abs 1, VwGVG § 21, AVG § 17

Jede Form der Verweigerung der Akteneinsicht durch die Verwaltungsbehörde unterliegt der Kontrolle durch das VwG.

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