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Vorgangsweise des VwG bei Unzuständigkeit der belangten Behörde

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2015/120ZVG 2015, 512 Heft 6 v. 1.10.2015

VwGVG § 28 Abs 3

War die belangte Behörde zur Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht zuständig, so hat das VwG nicht mit einer Aufhebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG, sondern mit einer ersatzlosen Aufhebung vorzugehen. Eine Aufhebung und Zurückverweisung belastet die Entscheidung des VwG mit Rechtswidrigkeit des Inhalts.

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