ZTG 1993 § 55 Abs 1, ZTG 1993 § 62 Abs 1, ZTG 1993 § 62 Abs 2, VermG § 43 Abs 6
Gegen einen „Nichteinleitungsbeschluss“ nach § 62 Abs 1 ZTG ist ein Rechtsmittel zulässig. Einerseits lässt sich aus der Bestimmung des § 62 Abs 3 ZTG nichts Gegenteiliges ableiten, andererseits ergibt sich dies auch aus einer verfassungskonformen Interpretation dieser Bestimmung.