Im Jahr 1980 ist im Amt der steiermärkischen Landesregierung der Verfassungsdienst personell neu gestaltet worden. Dabei wurde mir als dem Leiter die Möglichkeit eingeräumt, Mitarbeiter „anzuwerben“. Diese Chance nützend, habe ich sofort Gunther Gruber angesprochen. Ich kannte Gunther aus gemeinsam verbrachter Zeit als Assistenten – Gunther am Institut für Völkerrecht, ich am Institut für Verwaltungsrecht – an der Universität Graz und auch als wir beide in den Landesdienst eingetreten waren, hatten wir engen Kontakt. Gunther hatte sein Weg zur Bezirkshauptmannschaft Weiz geführt, wo er sich rasch einen hervorragenden Ruf erworben hatte. So waren die Empfindungen des Leiters dieser Bezirkshauptmannschaft, als er von der bevorstehenden „Abwerbung“ Gunthers erfahren hatte, zwiespältig: Einerseits bedauerte er es, einen besonders guten und allseits geschätzten Kollegen zu verlieren, anderseits freute er sich, dass diese Einladung an Gunther ergangen war.