Mit dem 1.1.2014 haben die Verwaltungsgerichte ihre Tätigkeit aufgenommen und es wurde das Revisionsmodell für den Verwaltungsgerichtshof wirksam. Die erste Phase der Übergangsfälle neigt sich dem Ende zu und Weichenstellungen für die nächste Phase des Alltags mit der konkreten Anwendung des neuen verwaltungsgerichtlichen Verfahrensrechts sind gemacht. Bei der Befindlichkeit mit dem neuen Rechtsschutzsystem scheint noch abwartende Zurückhaltung – mit einem unsicheren Blick in die Zukunft – zu herrschen.