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Inserat „Wohnung bevorzugt an Inländer“ – Diskriminierung auch aufgrund des Geschlechts

Judikatur - MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2014/130ZVG 2014, 608 Heft 6 v. 1.10.2014

GlBG § 31 Abs 1, GlBG § 36, GlBG § 37 Abs 1

Unter Bedachtnahme auf den inkriminierten Text des geschalteten Inserates „bevorzugt an Inländer“ ist neben einer Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit auch eine solche aufgrund des Geschlechts zu erblicken, da mit der Formulierung „Inländer“ nach dem allgemeinen Sprachverständnis nur männliche Personen angesprochen sind.

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