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Keine Parteistellung des Bestandnehmers im Bauverfahren

Judikatur - MaterienrechtBauwesen und NaturschutzZVG-Slg 2014/128ZVG 2014, 603 Heft 6 v. 1.10.2014

AVG § 8, BauO Wr § 134 Abs 3, BauO Wr § 134a

Ein Bestandnehmer an einer dem Baugrundstück benachbarten Liegenschaft kann im Bauverfahren keine Parteistellung erlangen. Er kann sich lediglich an seinen Bestandgeber wenden und diesen dazu bewegen, eine etwaige Verletzung von Nachbarrechten als Partei des Bauvorhabens geltend zu machen.

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