B-VG Art 133 Abs 4
Der Frage, ob die besonderen Umstände des Einzelfalles auch eine andere Entscheidung gerechtfertigt hätten, kommt in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung zu.
VwGH, 26.06.2014, Ra 2014/04/0013
B-VG Art 133 Abs 4
Der Frage, ob die besonderen Umstände des Einzelfalles auch eine andere Entscheidung gerechtfertigt hätten, kommt in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung zu.
VwGH, 26.06.2014, Ra 2014/04/0013