VwGVG § 27FSG § 24 Abs 4
Das LVwG hat vor dem Hintergrund der Garantien des Art 6 EMRK und des Art 47 GRC ein im Rahmen des Beschwerdevorbringens mängelfreies und rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen. Es hat daher allfällige Verletzungen von Verfahrensvorschriften im Rahmen eines geltend gemachten (materiellen) Beschwerdegrundes aufzugreifen bzw zu sanieren.