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Verhandlungspflicht des VwG

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2014/110ZVG 2014, 565 Heft 6 v. 1.10.2014

VwGVG § 24, BFA-VG § 21 Abs 7

Die bisher zu § 67d AVG ergangene Rechtsprechung lässt sich auf das Verfahren vor den VwG insoweit übertragen, als sich die diesbezüglichen Vorschriften weder geändert haben noch aus systematischen Gründen sich eine geänderte Betrachtungsweise als geboten darstellt.

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