Im Folgenden werden aktuelle Entscheidungen des BFG betreffend Strafen wegen Verletzung der Wiener Parkometerabgabeverordnung dargestellt. Das BFG behandelt in den vorliegenden Fällen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Parken auf einer Dienstfahrt, dem „Handyparken“ und der ordnungsgemäßen Kennzeichnung einer Kurzparkzone. Argumente, wie ein vermeintliches „Abzocken“ durch die Gemeinde Wien oder, dass durch das Abstellen seines PKW andere Verkehrsteilnehmer weder behindert noch gefährdet wurden, sind keine Rechtfertigung für die Nichtentrichtung der Parkometerabgabe.