Eine der Auswirkungen der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich besteht darin, dass aufgrund der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Rechtsbereiche in eine breitere Öffentlichkeit treten, die in der Vergangenheit nicht zuletzt mangels Zugänglichkeit der Entscheidungen der Berufungsbehörden eher ein Schattendasein geführt haben. Zu diesen Rechtsbereichen zählt wohl auch das Marktordnungsrecht.1 Dieser Umstand wird im Folgenden zum Anlass genommen, schlaglichtartig das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS) zu beleuchten, das mittlerweile wohl als Dreh- und Angelpunkt des Marktordnungsrechts bezeichnet werden kann.