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Vorliegen der Abfalleigenschaft bei Altkleidern im Sammelcontainer

Judikatur - MaterienrechtUmweltrechtHerwig KraemmerZVG-Slg 2014/99ZVG 2014, 481 Heft 5 v. 1.10.2014

AWG § 2 Abs 1 Z 1

Abfall liegt vor, wenn entweder der objektive oder der subjektive Abfallbegriff erfüllt ist. Ist der subjektive Abfallbegriff erfüllt, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit dem objektiven Abfallbegriff.

Eine Sache ist als Abfall zu beurteilen, wenn bei irgendeinem Voreigentümer oder Vorinhaber die Entledigungsabsicht bestanden hat.

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