In fast jedem verwaltungsgerichtlichen Verfahren fallen Gebühren (im weitesten Sinn) an, über die das Verwaltungsgericht – in der einen oder anderen Weise – abzusprechen hat. Trotz der damit verbundenen enormen praktischen Relevanz verursacht bereits die Definition des Begriffes der Gebühr angesichts seiner Verwendung in den unterschiedlichsten Zusammenhängen und verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen Schwierigkeiten. Da die bereits für das verwaltungsbehördliche Verfahren bestehenden Unklarheiten durch die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit um weitere Facetten bereichert wurden, sollen im Folgenden grundsätzliche Fragen gebührenrechtlicher Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, insb deren jeweilige Zuordnung zur Rechtsprechung oder zur Justizverwaltung, erörtert werden.