VwGVG § 50, VStG § 49
Durch einen rechtzeitigen und zulässigen Einspruch gegen die (gesamte) Strafverfügung tritt diese außer Kraft. Ein uneingeschränkt erhobener Einspruch kann auch nachträglich weder eingeschränkt noch zurückgezogen werden.
VwGVG § 50, VStG § 49
Durch einen rechtzeitigen und zulässigen Einspruch gegen die (gesamte) Strafverfügung tritt diese außer Kraft. Ein uneingeschränkt erhobener Einspruch kann auch nachträglich weder eingeschränkt noch zurückgezogen werden.