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Zurückziehung eines UVP-Feststellungsantrages: Ersatzlose Behebung des erstinstanzlichen Bescheides und Einstellung des Verfahrens

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteWolfgang BergerZVG-Slg 2014/35ZVG 2014, 229 Heft 3 v. 1.6.2014

VwGVG § 17, VwGVG § 28 Abs 1, VwGVG § 28 Abs 2, VwGVG § 31 Abs 1, VwGG § 33 Abs 1, AVG § 13 Abs 7, UVP-G § 3 Abs 7

Da die Zurückziehung des Feststellungsantrages durch den Projektwerber den Wegfall einer Voraussetzung für die Durchführung des Feststellungsverfahrens nach § 3 Abs 7 UVP-G 2000 bewirkt, besteht keine behördliche Entscheidungspflicht und -kompetenz mehr.

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