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Studienbeihilfe: Unfallrente zählt zum Einkommen

Judikatur - MaterienrechtBauwesen und NaturschutzZVG-Slg 2014/31ZVG 2014, 177 Heft 2 v. 1.4.2014

StudFG § 9 Z 1, StudFG § 29, StudFG § 31 Abs 1, StudFG § 31 Abs 4, StudFG § 49 Abs 3, StudFG § 51 Abs 1 Z 3, EStG § 3 Abs 1 Z 4 lit c

Die infolge eines Arbeitsunfalls bezogene Rente stellt eine Geldleistung aus einer gesetzlichen Unfallversicherung dar und zählt zum Einkommen gemäß den §§ 8 bis 10 StudFG.

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