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Rechtsschutzversicherung: Freie Wahl des Rechtsvertreters bei Interessenkollision

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2026, 166 - 168 Heft 3 v. 15.5.2026

RSS-E 71/25

1. § 158k Abs 1 VersVG behandelt in Übereinstimmung mit der Rechtsschutzversicherungsrichtlinie das Wahlrecht des Versicherungsnehmers in den beiden erwähnten Fällen, also im Normalfall eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens, und erweitert es im Falle einer (konkreten) Interessenkollision.

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