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Sturmversicherung: Begriff „Erdrutsch“

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2026, 150 Heft 3 v. 15.5.2026

Unter Erdrutsch ist eine visuell bemerkbare und nicht bloß durch Messgeräte feststellbare Rutschung zu verstehen.

7 Ob 159/25w

Normen: AStB-P 2016

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