1. Aus der zunächst einvernehmlich geleisteten Zahlung einer Entschädigung für dauernde Invalidität allein resultiert kein konstitutives Anerkenntnis einer unfallkausalen (dauernden) Invalidität.
1. Aus der zunächst einvernehmlich geleisteten Zahlung einer Entschädigung für dauernde Invalidität allein resultiert kein konstitutives Anerkenntnis einer unfallkausalen (dauernden) Invalidität.
