Kfz-Kaskoversicherung: Nichterfüllung des Unfallbegriffs durch Spritzer einer Substanz, die nicht durch das unmittelbare Auftreffen Schäden am Fahrzeuglack bewirkten, sondern erst durch die danach stattgefundene chemische Reaktion; Negativfeststellung zum Vorliegen eines Vandalismusschadens
RechtsprechungSteuerrechtZVers 2026, 148 Heft 3 v. 15.5.2026