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Kfz-Kaskoversicherung: Nichterfüllung des Unfallbegriffs durch Spritzer einer Substanz, die nicht durch das unmittelbare Auftreffen Schäden am Fahrzeuglack bewirkten, sondern erst durch die danach stattgefundene chemische Reaktion; Negativfeststellung zum Vorliegen eines Vandalismusschadens

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2026, 148 Heft 3 v. 15.5.2026

7 Ob 182/25b

Normen: Art 1.2.1 und Art 1.2.3 AKKB 2020

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