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Kfz-Haftpflichtversicherung: Verwendungsbegriff; Beschädigung von Erntegut bei motorisierten Erntearbeiten; Reichweite des Ausschlusses von Schäden an beförderten Sachen

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2026, 144 - 147 Heft 3 v. 15.5.2026

1. Der Begriff „Verwendung eines Fahrzeugs“ im Sinne des Art 3 Abs 1 der Richtlinie 2009/103/EG, für den das Unionsrecht vorsieht, dass Versicherungsschutz zu gewähren ist, stellt einen autonomen Begriff des Unionsrechts dar, dessen Auslegung nicht dem Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten überlassen ist

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