Mit der Richtlinie (EU) 2023/2673 (im Folgenden: Änderungsrichtlinie) werden die Bestimmungen über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge in die Verbraucherrechte-Richtlinie integriert. Was als Schritt zur Vereinheitlichung des Fernabsatzrechts erscheint, macht zugleich die Spannungen zwischen Verbraucherrecht und sektorspezifischen Regelungen deutlich. Gerade im Versicherungsrecht zeigt sich, dass die neuen Vorschriften vielfach nur subsidiär als Sicherheitsnetz eingreifen, während sektorspezifische Regelungen primär zur Anwendung gelangen.

