1. Die für die klassische Lebensversicherung entwickelten Grundsätze zur Transparenz einer „Rückkaufswertklausel“ gelten auch für die fondsgebundene Lebensversicherung.
2. Eine Klausel ist intransparent, wenn dem Versicherungsnehmer nicht klar wird, in welchem Ausmaß ihn Abschlusskosten bei vorzeitiger Vertragskündigung belasten.

