1. Bei der Prüfung, ob die Verfahrenskosten gemäß Art 6.3 ARB 2003 als notwendig anzusehen sind, können die zu §§ 41 ff ZPO entwickelten Grundsätze herangezogen werden.
1. Bei der Prüfung, ob die Verfahrenskosten gemäß Art 6.3 ARB 2003 als notwendig anzusehen sind, können die zu §§ 41 ff ZPO entwickelten Grundsätze herangezogen werden.
